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Informationspflicht

Informationspflicht nach Art. 45 VAG

Mit den nachstehenden Angaben informiert Nadine Hunkeler Finance Phoenix (nachstehend «Finance Phoenix») ihre Kunden und Kundinnen gemÀss den Erfordernissen nach Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes («VAG»). Nadine Hunkeler ist ungebundene Versicherungsvermittlerin und eingetragen im Register der Vermittleraufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unter der Registernummer F01453172.

1. Angaben zur IdentitÀt

Nadine Hunkeler Finance Phoenix
Gotthardstrasse 55
8002 ZĂŒrich

Telefon: +41787477052
E-Mail: [email protected]
Website: www.financephoenix.ch

Rechtsform: Einzelunternehmung, nicht eingetragen im Handelsregister

2. Beratung als unabhÀngige und ungebundene Versicherungsvermittlerin

Finance Phoenix ist als unabhÀngige Versicherungsvermittlerin tÀtig. Die von Finance Phoenix angebotenen Versicherungsdeckungen werden stets mit mehreren Versicherungsgesellschaften verhandelt. Ausgenommen sind FÀlle, in welchen nur eine Versicherungsgesellschaft die entsprechende Versicherungsdeckung anbietet oder bereit ist, das Risiko zu zeichnen. Finance Phoenix teilt den Kunden jeweils mit, von welchen Versicherungsgesellschaften die Angebote stammen.

Finance Phoenix vermittelt auch Angebote, welche von anderen ungebundenen Versicherungsvermittlern verhandelt wurden, ist jedoch im Sinne des schweizerischen Versicherungsaufsichtsgesetzes weder rechtlich, wirtschaftlich noch auf andere Weise an eine Versicherungsgesellschaft gebunden.

3. Aus- und Weiterbildungen

Alle im Namen von Finance Phoenix in der Versicherungsvermittlung tĂ€tigen Personen verfĂŒgen ĂŒber die Aus- und Weiterbildungen gemĂ€ss den gesetzlichen Anforderungen.  Informationen zu den Aus- und Weiterbildungen können ĂŒber die oben genannten Kontaktangaben eingeholt werden.

4. Umgang mit den Kundendaten

Finance Phoenix verpflichtet sich zur Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) im Zusammenhang mit Kundendaten und der Bearbeitung von Personendaten. Weitere Informationen dazu sind in der DatenschutzerklÀrung unter https://www.financephoenix.ch/privacy-policy zu finden.

5. Umgang mit Interessenskonflikten

Finance Phoenix legt grossen Wert darauf, ihre Kunden unabhĂ€ngig zu beraten. Interessenskonflikte, welche bei der Vermittlung von Versicherungsdienstleistungen entstehen können, werden durch organisatorische Massnahmen so weit wie möglich vermieden und Finance Phoenix achtet darauf, Benachteiligungen von Kunden durch Interessenskonflikte auszuschliessen. Können solche Benachteiligungen dennoch nicht ausgeschlossen werden, legt Finance Phoenix diese gegenĂŒber ihren Kunden offen.

Weitere Informationen zu diesem Thema können jederzeit bei Finance Phoenix angefragt werden.

6. Meldestelle fĂŒr den Haftungsfall

Finance Phoenix erledigt ihre AuftrĂ€ge nach bestem Wissen und mit der grösstmöglichen Sorgfalt. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit NachlĂ€ssigkeit, Fehlern oder unrichtigen AuskĂŒnften im Rahmen der VermittlertĂ€tigkeit ist die Inhaberin von Finance Phoenix, Frau Nadine Hunkeler, zu kontaktieren.

7. EntschÀdigungen an Finance Phoenix

Finance Phoenix erhĂ€lt im Zusammenhang mit der Erbringung gewisser Dienstleistungen VerwaltungsentschĂ€digungen und andere monetĂ€re oder nicht-monetĂ€re Leistungen («EntschĂ€digungen»). Diese EntschĂ€digungen beruhen auf selbstĂ€ndigen Vereinbarungen zwischen Finance Phoenix und Versicherungsgesellschaften oder anderen Dritten. Finance Phoenix verpflichtet sich, den Kunden jederzeit auf Anfrage umfassend und detailliert ĂŒber aktuelle VerwaltungsentschĂ€digungen schriftlich zu informieren. Finance Phoenix ist anspruchsberechtigt an diesen EntschĂ€digungen und sie werden den Kunden nicht weitergegeben. Bei der Festsetzung des Honorars zwischen Finance Phoenix und Kunden ist dieser Umstand berĂŒcksichtigt.

Die EntschÀdigungen bzw. die EntschÀdigungsstruktur wird mit produktspezifischen Informationen oder auf andere geeignete Weise den Kunden mitgeteilt.

Sollte Finance Phoenix von Versicherungsgesellschaften oder Dritten EntschĂ€digungen erhalten, die ohne anderslautende Vereinbarung einer gesetzlichen Ablieferungspflicht gegenĂŒber Kunden unterliegen wĂŒrde, verzichtet der Kunde hiermit ausdrĂŒcklich auf eine diesbezĂŒgliche Ablieferung.

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